Arbeitnehmer_Innen

GELD ZURÜCK VOM FINANZAMT

Arbeitnehmerveranlagung

Durch die Arbeitnehmerveranlagung erhalten Sie zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück und können bestimmte Ausgaben geltend machen.  Ab 2017 gibt es die "antragslose Arbeitnehmerveranlagung", die unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt automatisch durchgeführt wird.

Klären Sie vorab, ob eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung für Sie sinnvoll erscheint.

Eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung kann erfolgen, wenn

  • bis Ende Juni 2017 (und folgende) keine Arbeitnehmerveranlagung für 2016 (und folgende Jahre) eingereicht wurde,
  • aus der Aktenlage anzunehmen ist, dass nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden sind,
  • die Veranlagung zu einer Steuergutschrift führt und
  • aufgrund der Aktenlage nicht anzunehmen ist, dass auch noch Werbungskosten, von der automatischen Datenübermittlung nicht erfasste Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder antragsgebundene Freibeträge (Kinderfreibetrag) oder Absetzbeträge (z.B. Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag) geltend gemacht werden.